Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.12.1997 - 5 UF 281/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1572 § 1579 Nr. 3
Auswirkung der Ablehnung therapeutischer Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit auf nachehelichen Unterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 237
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 02.11.2006 - 7 UF 774/05
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsrechtliche Behandlung der krankheitsbedingten …
Hierunter fällt auch bewusstes Vermeiden ärztlicher Hilfe (OLG Hamm, FamRZ 1999, 237), wenn dem Unterhaltsbedürftigen der Vorwurf unterhaltsbezogen leichtfertigen Verhaltens zu machen ist (…vgl. Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4, Rdn. 669 m.w.N.). - OLG Hamm, 27.09.2002 - 10 UF 317/01 Das Unterlassen der gebotenen Heilbehandlung kann § 1579 Nr. 3 BGB verwirklichen (OLG Hamm, 5. FamS., FamRZ 99, 237, 238).
- KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB …
Dem Beklagten, der wusste, dass er ein unterhaltsbedürftiges Kind hat, hätte es im Übrigen oblegen, sich einer fachgerechten Behandlung zu unterziehen bzw. die begonnene Behandlung auch weiter durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 1987, 359; OLG Hamm, FamRZ 1999, 237; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 702; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 518). - OLG Hamm, 12.05.1999 - 5 UF 321/98
Anrechnung des Mietwertes bei allein genutzter Ehewohnung auf Trennungsunterhalt
Zu Recht ist deshalb das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Klägerin sich so behandeln lassen muß, als sei eine angemessene Behandlung erfolgreich gewesen (vgl. dazu Senatsurteil vom 3.12.1997 in Sachen 5 UF 281/96, FamRZ 1999, 237 f).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.02.1998 - 2 UF 274/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erhöhung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs aus einem gerichtlichen Vergleich aus Gründen der Billigkeit
- rechtsportal.de
BGB § 1572 § 1579 Nr. 1; ZPO § 323
Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 14.11.1984 - F 198/96
- OLG Frankfurt, 16.02.1998 - 2 UF 274/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 237
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.1998 - 2 UF 274/97
Soweit es in § 1579 Nr. 1 Satz 2 BGB heißt, der Ehedauer stehe die Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1989 Seite 2807 ) bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift zunächst von der tatsächlichen Ehezeit auszugehen und erst anschließend die (im damals entschiedenen Fall: Zur Wahrung der Belange eines Kindes) vorgesehene Abwägung vorzunehmen.